war. Der Verdampfer wurde gemäss den vorinstanzlichen Feststellungen am 4. August 2015 von den Arbeitern der Firma G.________AG auf den im ursprünglichen Baugesuch vorgesehenen Standort verschoben und mit zwei Segmentankern «montiert». Dies obwohl J.________ die beiden Arbeiter und die Beschuldigte zuvor anlässlich der Baustellenkontrolle vom gleichen Tag mündlich angewiesen gehabt hatte, alle Arbeiten auf dem Dach mit dem Wärmetauscher umgehend einzustellen.