An der Hauptverhandlung sagte sie aus, man habe den Verdampfer nirgendwo anders als vor der Garage abstellen können. Der Verdampfer sei dann aber auf das Dach gestellt worden, weil sie ansonsten nicht mehr aus der Garage hätte fahren können (pag. 81 Frage 2). Und auch der Zeuge F.________ bestätigte, dass es keinen alternativen Ort gegeben habe, um den Verdampfer zwischenzulagern (pag. 91 Z. 25).