Dies mit zwei (von vier) Segmentankern, wobei es sich um eine jederzeit und einfach lösbare Verschraubung mit dem Untergrund gehandelt habe. Diese «provisorische Sicherung» sei aufgrund der am 4. August 2015 angekündigten zunehmenden Gewitterneigung mit starken Sturmwinden erfolgt. Die Vorinstanz habe demnach zu Unrecht festgestellt, dass der Verdampfer nach der Kontrolle vom 4. August 2015 auf die Betonplatten verschoben worden sei, um ihn dort definitiv zu montieren.