Die Arbeiten seien bereits so weit fortgeschritten gewesen, dass nach den Massnahmen vom 4. August 2015 nur noch zwei Segmentanker und der Anschluss an die Leitungen für die definitive Montage und Inbetriebnahme gemäss Baugesuch gefehlt hätten. Die Beschuldigte habe selbst ausgesagt, dass zwischen dem 4. August 2015 und der bewilligten provisorischen Inbetriebnahme der Heizung keine Arbeiten mehr durchgeführt worden seien. Auch sei bereits das ganze Gerät inklusive Zubehör geliefert worden.