Wer eine Baubewilligung für das Aufstellen eines Verdampfers auf dem Garagendach benötige, diesen Verdampfer auf dem Garagendach abstelle, auspacke und ihn mit zwei Segmentankern auf vorgegossenen Betonplatten provisorisch dort montiere, wo er nach Baugesuch hätte zu stehen kommen sollen, habe das Bauwerk längst begonnen. Die Arbeiten seien bereits so weit fortgeschritten gewesen, dass nach den Massnahmen vom 4. August 2015 nur noch zwei Segmentanker und der Anschluss an die Leitungen für die definitive Montage und Inbetriebnahme gemäss Baugesuch gefehlt hätten.