4 Auch im Rahmen der Subsumtion unter den objektiven Tatbestand von Art. 50 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0) führte das Regionalgericht aus, dass der Verdampfer «provisorisch» auf den vorgegossenen Betonplatten «montiert» worden sei. Gleichzeitig hielt die Vorinstanz an dieser Stelle fest, dabei habe es sich nicht mehr um eine bewilligungsfreie Vorbereitungsmassnahme gehandelt.