92 Z. 24- 25). Die schriftliche Baueinstellungsverfügung wurde am 05.08.2015 ausgestellt (pag. 3).» Im Rahmen der vorangehenden Beweiswürdigung hatte die Vorinstanz zudem festgehalten, der Verdampfer sei am 4. August 2015 «zur provisorischen Montage» nochmals verschoben und auf den Betonplatten befestigt worden, dies aufgrund der Wetterprognosen (E. VI.2.1.3.d., pag. 127 f.).