Am 27.07.2015 erfolgte die Lieferung der Luft/Wasser-Wärmepumpe inkl. Verdampfer, wobei der Verdampfer mit einem Kran auf dem Garagendach vorne links (aus Sicht der E.________Strasse) platziert wurde. Die Platzierung des Verdampfers auf dem Garagendach war zwischen der Firma G.________AG und der Beschuldigten abgesprochen. Der Verdampfer wurde zuerst gesichert, indem er auf einer Palette befestigt und mit Stahlplatten beschwert wurde (pag. 92 Z. 3-4). Am 04.08.2015 war der Verdampfer ausgepackt und stand anlässlich der Kontrolle von J.________ vorne links. Bei ihrer nächsten Kontrolle am 05.08.2015 stand er dann weiter rechts (pag. 27).