15), J.________ geht jedoch davon aus, dass sich die Bemerkung auf das ganze Bauvorhaben bezog (pag. 89). Der Anschluss der Luft/Wasser-Wärmepumpe wurde von der Privatklägerschaft auf Gesuch der Beschuldigten am 23.09.2015 provisorisch genehmigt. Am 01.12.2015 erging die definitive Baubewilligung (pag. 5 f.). Für den definitiven Standort gemäss Baubewilligung musste der Verdampfer nochmals versetzt werden (pag. 5 f., Foto des definitiven Standortes pag. 30).»