1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 11. August 2016 (pag. 103 ff.) sprach das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Widerhandlung gegen das Baugesetz durch Bauen ohne Baubewilligung und Missachten von baupolizeilichen Anordnungen, festgestellt und begangen am 04.08.2015 in D.________, schuldig. Es verurteilte die Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00, bei schuldhafter Nichtbezahlung ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 9 Tagen, zu den Verfahrenskosten von CHF 1‘751.00 und zur Bezahlung der privatklägerischen Parteikosten in der Höhe von CHF 2‘794.50.