4. Zu eröffnen: - den Gesuchstellern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern - der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Bern, 24. März 2017 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid Der Gerichtsschreiber: Neuenschwander Rechtsmittelbelehrung