4. Mit Verfügung vom 10. Oktober 2016 (pag. 43 ff.) nahm und gab der Verfahrensleiter vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis und edierte die amtlichen Akten der Verfügung vom 1. Juli 2014 (BM 13 37359) bei der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland und des Beschlusses vom 19. November 2014 (BK 14 245) bei der Beschwerdekammer des Obergerichts. Er setzte die Parteien zudem über die bereits erfolgte Edition der amtlichen Akten des Urteils vom 17. August 2016 (SK 2016 6) der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern in Kenntnis.