In der Begründung führen die Gesuchsteller aus, die neuen Tatsachen, Beweismittel und das rechtskräftige Urteil des Obergerichts vom 17. August 2016 seien eindeutig geeignet, eine Verurteilung der Eheleute C. und D.________ herbeizuführen. Der neue Entscheid des Obergerichts vom 17. August 2016 stehe in unverträglichem Widerspruch zum Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts und der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. November 2014 bzw. 1. Juli