3. Am 3. Oktober 2016 reichten die Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein (pag. 1). Sie beantragen die Aufhebung des Beschlusses des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. November 2014 (BK 14 245) sowie der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Juli 2014 (BM 13 37359). Die Eheleute C. und D.________ seien zu verpflichten, die der Gesuchstellerin 1 gehörenden Erbgegenstände komplett und unbeschädigt zu retournieren oder eine entsprechende Geldzahlung zu leisten. Für das von C.________ beschädigte Bild sei eine Entschädigung zu entrichten.