2. Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. November 2015 wurde der Gesuchsteller 2 wegen Diebstahls zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 20.00 verurteilt (pag. 404 ff. Vorakten). Dagegen meldete er am 13. November 2015 (pag. 445 Vorakten) bei den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern Berufung an und wurde mit Urteil vom 17. August 2016 von der Anschuldigung des Diebstahls freigesprochen (pag. 5 ff.).