1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, verfügte am 1. Juli 2014 die Einstellung des Verfahrens gegen C.________ wegen Sachentziehung evtl. Veruntreuung, Tätlichkeiten sowie Sachbeschädigung alles zum Nachteil von A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin 1). Mit gleicher Verfügung wurde auch das Verfahren gegen D.________ wegen Sachentziehung evtl. Veruntreuung sowie Tätlichkeiten zum Nachteil der Gesuchstellerin 1 sowie wegen übler Nachrede evtl. Verleumdung zum Nachteil von B.________ (nachfolgend: Gesuchsteller 2) eingestellt (pag. 175 ff. Vorakten).