8. Der Beschwerdeführer rügt in seiner Beschwerde die Verletzung von verschiedenen Grundrechten. So machte er eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, eine unzulässige echte Rückwirkung und die Verletzung der Rechtsgleichheit sowie des Vertrauensschutzes geltend. Dieselben Rügen brachte er bereits vor der POM vor, sodass diese zu den jeweiligen Punkten bereits ausführlich Stellung genommen hat.