Anlässlich dieser Veranstaltung habe die ABaS auch die alternative Strafvollzugsform des Electronic Monitorings beworben. Unter anderen sei den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung empfohlen worden, die jeweilige Klientschaft möglichst rasch nach ergangenem Urteil auf die allfällige Möglichkeit der Vollzugsform des Electronic Monitorings