Ergänzend wies Rechtsanwalt B.________ in der Beschwerde noch darauf hin, dass am 10. September 2015 im Verwaltungszentrum Neumatt in Burgdorf eine Informationsveranstaltung der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug (ABaS), Regionalstelle Emmental Oberaargau, stattgefunden habe. An dieser habe er (Rechtsanwalt B.________) teilgenommen. Anlässlich dieser Veranstaltung habe die ABaS auch die alternative Strafvollzugsform des Electronic Monitorings beworben.