3 zum EM sei in der Folge auf eine Berufung gegen das Strafurteil verzichtet worden. Es würde den Vertrauensschutz verletzen, wenn nun das neue Bundesgerichtsurteil rückwirkend angewandt und das EM verweigert würde. Ausserdem sei fraglich, inwieweit dieses Urteil für den Kanton Bern überhaupt verbindlich sei (Vorakten: pag.