90). Am 07. April 2016 teilte die ASMV dem Beschwerdeführer mit, das Bundesgericht habe mit Urteil vom 17. März 2016 in der Sache 6B_1253/2015 festgehalten, bei teilbedingten Freiheitsstrafen sei für die Gewährung von EM das Gesamtstrafmass und nicht nur der unbedingt zu vollziehende Teil der Strafe massgebend. Demnach könne dann kein EM gewährt werden, wenn die gesamte Strafe (bedingter und unbedingter Teil zusammen) die Grenze von zwölf Monaten übersteige. Folglich werde sein EM-Gesuch abgewiesen werden müssen (Vorakten: pag.