Am 23. März 2016 informierte die ASMV den Beschwerdeführer anlässlich eines Gespräches, dass ein Bundesgerichtsentscheid ergangen und im Moment nicht klar sei, wie man künftig mit den teilbedingten Strafen im EM-Vollzug verfahren wolle. Er solle sich nicht allzu grosse Hoffnungen machen, dass er seine Strafe im EM vollziehen können werde (Vorakten: pag. 90).