Daraufhin stellte dieser am 13. Januar 2016 ein Gesuch um Gewährung des Strafvollzugs in der Form von EM (Vorakten: pag. 6 ff.). Nachdem die ASMV ihm die Abweisung dieses Gesuches in Aussicht gestellt hatte, nahm der Beschwerdeführer, nunmehr anwaltlich vertreten, am 04. März 2016 das ihm gewährte rechtliche Gehör wahr (Vorakten: pag. 66 f., 77 ff.). Er hielt an seinem Gesuch fest und führte aus, er erfülle alle Voraussetzungen für die Gewährung von EM.