«Der Beschwerdeführer wurde am 20. Oktober 2015 vom Regionalgericht Bern-Mittelland u.a. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt (Vorakten: pag. 27 ff.). Mit Verfügung vom 07. Januar 2016 bot die ASVM ihn zum Vollzug der unbedingt vollziehbaren acht Monate Freiheitsstrafe per 07. März 2016 auf (Vorakten: pag. 3 ff.). Daraufhin stellte dieser am 13. Januar 2016 ein Gesuch um Gewährung des Strafvollzugs in der Form von EM (Vorakten: pag.