): «1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 31. August 2016 sei aufzuheben und das Gesuch um Gewährung der Vollzugsform des Electronic Monitoring vom 13. Januar 2016 gutzuheissen; 2. Eventualiter sei der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 31. August 2016 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen;