Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ mit CHF 7‘245.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). A.________ hat dem Kanton Bern für das oberinstanzliche Verfahren die auf sein Unterliegen entfallende ausgerichtete Entschädigung von 138 CHF 7‘245.25 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). VII. Weiter wird verfügt 1. Der beschlagnahmte Laptop HP schwarz mit Akku ist dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft auszuhändigen.