2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage der C.________ AG werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Betreffend Zivilklage der E.________ AG wird erkannt: 1. Die Zivilklage der Zivilklägerin E.________ AG wird auf den Zivilweg verwiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage der E.________ AG werden keine Kosten ausgeschieden. 137 V. Betreffend Zivilklage der D.________ AG wird erkannt: