2.1.2. durch Gebrauch zur Täuschung der unter Ziff. B.I.1 und B.II.1 aufgeführten gefälschten Urkunden soweit er diese nicht bereits gemäss Ziff. B.II.2.1.1 selber zuvor gefälscht hatte, bereits rechtskräftig darüber befunden wurde (Ziff. A.II) oder ein Freispruch gemäss Ziff. B.I.3 erfolgte; 2.2. gemeinsam mit K.________ am 20.03.2012 in Bern z.N. der E.________ AG, durch Herstellen eines gefälschten Formulars 178 „Halterwechsel verboten“ für das durch P.________ geleaste Fahrzeug BMW X5, Stamm-Nr. .________; 2.3. gemeinsam mit K.________ am 28.03.2012 in Bern z.N. der E._