2. die Probezeit um ein halbes Jahr verlängert wird; 3. die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt werden. IV. Weiter verfügt wurde, dass: folgende beschlagnahmte Dokumente als Beweismittel in die amtlichen Akten integriert werden und nach Eintritt der Rechtskraft Bestandteil der Akten bleiben: