126 LIV. Verfügungen 180. Beschlagnahmeverfügung Angesichts der Tatsache, dass ein Laptop dieses Alters über keinen materiellen Wert mehr verfügt und die Voraussetzungen der Sicherungseinziehung nach Art. 69 StGB nicht erfüllt sind, ist der beschlagnahmte Gegenstand mit Akku dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft auszuhändigen.