Fällig ist die Forderung erst dann, wenn die Bank vom Privatkreditvertrag zurückgetreten ist und die Rückzahlung des gewährten Kredits verlangt hat. Ist die Betreibung für die Forderung eingeleitet worden, kann davon ausgegangen werden, dass sie fällig ist. Im Folgenden ist daher zu prüfen, ob die durch die Straf- und Zivilkläger geltend gemachten Forderungen fällig sind. Die weiteren Voraussetzungen von Art. 41 OR sind ohne weiteres erfüllt. Durch die betrügerischen Handlungen des Beschuldigten wurden die Banken dazu bewogen, den Kreditnehmern Kredite zu gewähren.