Die Kammer erachtet daher auch für die begangenen Veruntreuungen eine Freiheitsstrafe als notwendig, um den Beschuldigten von weiterer Delinquenz abzuhalten. Da das Vorgehen in beiden Fällen identisch war, wird für beide Delikte zusammen eine Strafe zu bestimmen sein. Der Beschuldigte hat ein Formular gefälscht, um den Halterwechsel geleaster Fahrzeuge zu ermöglichen. Der Beschuldigte hat sich damit der Gehilfenschaft zur Veruntreuung schuldig gemacht. Die Kammer erachtet hierfür wiederum eine Strafe von 1 Monat, asperiert von ½ Monat, als verschuldensangemessen.