120 zeug auf eine AG übertragen werden kann. Die Tathandlung war Voraussetzung für die Veruntreuung. Die Kammer erachtet – insbesondere mit Blick auf das identische Vorgehen – auch hierfür eine Freiheitsstrafe als notwendig, um den Beschuldigten von weiterer Delinquenz abzuhalten. Die verschuldensangemessene Strafe beträgt 1 Monat, asperiert ½ Monat Freiheitsstrafe.