119 168.4 Subjektive Tatkomponenten – Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte hat direktvorsätzlich und aus egoistischen Beweggründen gehandelt. Er wollte sich im Umfang der geforderten Provision bereichern, die finanziellen Situation der Kreditnehmer, welche er mit seinem Vorgehen ebenfalls in Bedrängnis brachte, war ihm dabei gleichgültig. Die Beweggründe des Beschuldigten sind jedoch tatbestandsmässig und daher neutral zu werten. 168.5 Subjektive Tatkomponenten – Vermeidbarkeit der Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts