117 rechtmässig war, ergibt sich bereits aus dem entsprechenden Eintrag im Fahrzeugausweis, welcher die Übertragung bzw. den Verkauf eines geleasten Fahrzeugs verhindern soll. Die Veruntreuung von fremden Sachen i.S.v. Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB verlangt über die tatbestandsmässig umschriebene Handlung der Aneignung einer anvertrauten, fremden beweglichen Sache hinaus keine weiteren objektiven Tatbestandselemente.