Im Wesentlichen wurden die Aussagen von AG.________ auch vom ursprünglichen Besitzer des Chevrolets Spark, Q.________, bestätigt, wobei dieser jedoch keine sachdienlichen Angaben zur Herstellung des gefälschten Formulars machen konnte (pag. 2849 ff., Zeile 84 ff.). A.________ bestritt wiederum, an der Sache beteiligt gewesen zu sein (pag. 2880, Zeile 531).