Der durch DP.________ geleaste BMW X5 stand im Eigentum der E.________ AG und war dem Leasingnehmer anvertraut. Indem er diesen (unter Anrechnung von Schulden) zur Weiterveräusserung auf die CT.________ AG übertragen hatte, hat er unrechtmässig darüber verfügt Dies ergibt sich im Übrigen bereits aus dem entsprechenden Eintrag im Fahrzeugausweis, welcher die Übertragung bzw. den Verkauf eines geleasten Fahrzeugs verhindern soll. Die Veruntreuung von fremden Sachen i.S.v. Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB verlangt über die tatbestandsmässig umschriebene Handlung der Aneignung einer anvertrauten, fremden beweglichen Sache hinaus