114 2807) und dürfte vermutlich als Vorlage für die Unterschrift auf dem amtlichen Formular gedient haben. Jedenfalls ist beweismässig erstellt, dass die Bank keineswegs die erforderliche Zustimmung zur Löschung erteilt, ansonsten dieser Vorfall nicht zur Anzeige gebracht worden wäre. Ebenfalls ist erstellt, dass die Bank das Formular nicht unterzeichnet hat, wodurch angeblicher und tatsächlicher Aussteller somit wiederum nicht identisch sind; die Urkunde ist folglich unecht (und im Übrigen auch inhaltlich unwahr).