Weiter ist auch ersichtlich, dass nebst den Angaben zum ursprünglichen Fahrzeughalter und Leasingnehmer, P.________, die E.________ AG als begünstigte Person bzw. Leasinggeberin angegeben wurde. Das Formular erweckt dabei den Anschein, als sei es von den Mitarbeitern der Leasinggeberin, „DN.________“ und „DO.________“, unterzeichnet worden und sie demnach der Löschung des Eintrags am 20. März 2013 zugestimmt habe. Die Unterschrift von „DO.________“ findet sich zudem auch bereits auf dem Leasingvertrag A zwischen der E.________ AG und P.________ (vgl. pag.