AJ.________ konnte die Aussagen von AG.________ im Wesentlichen bestätigen (vgl. pag. 2790 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte er aber nicht mit Sicherheit sagen, dass A.________ und K.________ an der Löschung des Codes 178 beteiligt gewesen seien (pag. 2792, Zeile 745).