Er ist der (versuchten) gewerbsmässigen Tatbegehung schuldig zu sprechen. Bereits an dieser Stelle kann vorweggenommen werden, dass die Strafzumessung für die einzelnen Betrugsdelikte zusammen erfolgen wird, mithin also sämtliche Delikte als Kollektivdelikt zu betrachten sind (siehe auch Ausführungen oben). XLIX. Zu Ziffer 2.3 und 3.1 der Anklageschrift (BMW X5)