seiner Lebensgestaltung darstellen (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_290/2016 vom 15. August 2016, E. 1.2). Das Bundesgericht hat weiter dargelegt, dass die Gewerbsmässigkeit auf der Zusammenfassung verschiedener Betrugsfälle zu einem Kollektivdelikt beruht, womit die Strafschärfung oder Asperation entfällt. Subjektiv ist der umfassende Entschluss vorausgesetzt, gewerbsmässig zu betrügen, nämlich die Bereitschaft, in unbestimmt vielen Fällen oder bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Tat wiederholt zu verüben. (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_482/2017 vom 17. Mai 2017, E. 4.3).