2928, Zeile 344 f.). Ebenfalls konnte er nicht sagen, weshalb ihn der Beschuldigte am Tag nach der Auszahlung des Kredits angerufen hat (pag. 2929, Zeile 356 ff.). M.________, welcher ebenfalls einen Kredit über A.________ beantragt hat (vgl. Ziff. IV./16. hiervor), bestritt, beim Kredit von DK.________ beteiligt gewesen zu sein bzw. dessen Unterlagen an den Beschuldigten weitergegeben zu haben (pag. 2937, Zeile 22 ff.; pag. 2940, Zeile 210). Er wisse aber, dass man sich an A.________ wenden müsse, wenn man trotz Betreibungen einen Kredit haben will (pag. 2937, Zeile 61 f.).