108 eingereicht zu haben. Er habe sie lediglich zum Typen im Aargau vermittelt (pag. 2756). Weiter wurde auf dem von K.________ benutzten Laptop ein Betreibungsregisterauszug von CO.________ gesichert (pag. 2764). Wie bereits dargelegt, gestand K.________ in der Einvernahme vom 17. August 2012 ein, alles was sich auf dem Laptop befunden habe, für den Beschuldigten erstellt zu haben (pag. 2768).