___ gegeben hat. Daraus geht unter anderem auch hervor, dass die Kreditnehmerin den Beschuldigten am Tag der Unterzeichnung des Kreditvertrags (6. März 2012) insgesamt dreimal angerufen hat. Sowohl in der Einvernahme bei der Polizei (pag. 2740 ff.) als auch bei derjenigen bei der Staatsanwaltschaft (pag. 2745 ff.) machte CO.________ weitestgehend von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.