__ AG November 2011-Januar 2012 sowie eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Schweizer ID zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 30‘000.00 an CO.________, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, erwirkt haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7351 ff.). Der Vorinstanz bzw. der Kammer liegen folgende Beweismittel vor (pag. 7946, S. 109 der Entscheidbegründung): Aus pag. 2779 f. ist zudem ersichtlich, dass es zahlreiche Telefonverbindungen zwischen CO.________ und A.________ gegeben hat.