Nebst den Aussagen des Kreditnehmers sprechen auch hier wieder die gesamten Tatumstände für die Täterschaft des Beschuldigten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Übermittlung des Antragsformulars über die längst bekannte IP-Adresse .________ und die wiederholte Verwendung von Lohnabrechnungen der Firma X.________ GmbH. Ebenfalls passt dieser Kreditantrag auch in zeitlicher und geographischer Hinsicht klar zum gewöhnlichen Tatmuster von A.________ und seiner Mittäter.