106 Im Rahmen der Einvernahme vom 7. August 2012 bestätigte auch der Beschuldigte, dass er den fraglichen Kredit vermittelt habe. Er gab jedoch an, die Sachen von AE.________ via AG.________ an AH.________ weitergeleitet zu haben (pag. 2711, Zeile 741 ff.) und er mit den Fälschungen nichts zu tun gehabt habe (pag. 2711, Zeile 788). Die Kreditvermittlung im Fall von AE.________ bestätigte er auch in seinen weiteren Einvernahmen oder schloss eine solche zumindest nicht a priori aus (pag. 2714, Zeile 520 f.; pag. 2715, Zeile 485).