_, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, erwirkt haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7350 und 7351 f.). Folgende Beweismittel liegen der Kammer vor (pag. 7943, S. 106 der Entscheidbegründung): DA.________ wurde am 12. November 2012 parteiöffentlich durch die Staatsanwaltschaft einvernommen. Er gab zusammengefasst an, dass er seinen Ausweis an A.________ übergeben und dieser dann alles organisiert bzw. den Kredit verschafft habe (pag. 2637, Zeile 73 f.). Dafür habe er dem Beschuldigten CHF 1‘000.00 gegeben (pag. 2643, Zeile 269).