104 Täuschung der Bank mit falschen Angaben versehen und die gefälschten Lohnabrechnungen DI.________ GmbH Oktober-Dezember 2011, eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung und einen gefälschten Betreibungsregisterauszug zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 1‘000.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 30‘000.00 an DA.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, erwirkt haben.